Bankgeheimnis
Ende des deutschen Bankgeheimnisses
Geld in andere EU-Staaten zu bringen, um es so vor dem Zugriff des deutschen Fiskus zu schützen, macht überhaupt keinen Sinn. Seit 2005 gilt die EU-Zinssteuer und die EU-Staaten tauschen seitdem die Finanz-Daten der Anleger aus. Kurze Übergangsfristen gelten nur für Österreich, Belgien und Luxemburg. Zinsen werden hier seit 2008 mit mindestens 20% und ab 1. Januar 2011 mindestens 35% versteuert, ohne den Behörden der Herkunftsländer der Anleger die Identität dieser mitzuteilen. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen sind an das Land abzuführen, in dem der Sparer steuerpflichtig ist. Die Schweiz wird ähnlich verfahren.
Nur das Fürstentum Liechtenstein wird das Bank- und Versicherungsgeheimnis weiterhin waren!
Die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses sorgt dafür, dass Finanzämter alle Daten sichten können. Beim Bundesamt für Finanzen (BAFIN) laufen die Kontostammdaten aller in Deutschland registrierten Konten und Depots zusammen. Dort können praktisch alle deutschen Behörden die sogenannten Kontostammdaten abfragen. Dazu gehören vor allem Finanzämter, Sozial- und Wohnungsämter, Arbeitsagenturen, Familienkassen, BAföG-Ämter, Gerichte und natürlich die Staatsanwaltschaft und Polizei. Der Fall Liechtenstein zeigte darüber hinaus, das sich inzwischen deutsche Behörden nicht mehr zu schade sind, auch illegal erworbene Daten als Hehlerware zu erwerben, um so Kenntnisse über vermeintlich sichere Konten im Ausland zu erlangen