Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung im Fürstentum Liechtenstein
Finanzplatz Liechtenstein / Fürstentum Liechtenstein
Der Finanzplatz Liechtenstein ist neben der Schweiz, über alle Staatsgrenzen hinweg als der "Tresor der Welt" bekannt und geschätzt. Die führenden Köpfe der Welt respektieren diesen Finanzplatz Liechtenstein als neutrales Gebiet, da Liechtenstein keinem Militärbündnis oder Staatenverbund aktiv angehört. Neben den dort ansässigen Banken haben auch die Liechtensteiner Lebens- und Renten-Versicherungsunternehmen einen guten Ruf. Sie sind sehr innovativ, hochflexibel und rentabel. Sie bieten deutliche Vorteile gegenüber den deutschen Anbietern. Im Jahre 1995 ist das Fürstentum Liechtenstein dem EWR-Abkommen beigetreten. Im Rahmen dieses Abkommens ist ein grenzüberschreitender, freier Dienstleistungsverkehr möglich und von Liechtenstein aus können deshalb auch direkt Versicherungen in den EWR-Mitgliedsländern angeboten und verkauft werden. Gleichfalls können deutsche Bundesbürger direkt im Fürstentum Liechtenstein ihre Versicherungen nach Liechtensteiner Recht abschliessen. Dies bedeutet für EU-Bürger, und damit auch für alle deutschen Bundesbürger, dass sie seit 1995 vollkommen legal in Liechtenstein ihre Liechtensteiner Lebens- und Renten-Versicherungen abschliessen dürfen.
Nochmals: Es ist also alles vollkommen legal!
Die liechtensteinischen Verträge für die bundesdeutschen Versicherungsnehmer werden im Regelfall entsprechend den deutschen gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung eines steuerbegünstigten Versicherungsvertrages geführt. Damit nutzt man einen steueroptimierten Vermögensaufbau.
Nachstehend finden Sie die ab 1. Januar 2005 gültigen Bedingungen für eine steuergünstige Lösung in Deutschland:
- Die Laufzeit: mindestens 12 Jahre.
- Die Leistungsauszahlung: nicht vor Ende des vollendeten 60. Lebensjahres.
Die Umschichtungen der einmal getätigten Anlage in die unterschiedlichste Asset-Klassen innerhalb der Versicherung sind grundsätzlich immer erlaubt. Je nach Gesellschaft und des gewählten Tarifs liegt dabei dann keine Steuerpflicht vor. Es handelt sich vielmehr um die reine normale Vertragsführung, wie wir es auch von deutschen fondsgebundenen Versicherungen her kennen. Nur sind die deutschen Verträge nicht so rentabel und kostentransparent. Die jährliche Besteuerung des Wertzuwachses wird somit aber vermieden. Auch nach Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer 2009 können Sie Ihre Fonds und Sondervermögen in dem Liechtensteiner Versicherungsmantel je nach Marktlage und neuer Zielsetzung umschichten.
Konkursprivileg
Zur Zeit wird viel diskutiert, ob das Konkursprivileg für Deutsche Bundesbürger, welche ihren Lebensmittelpunkt, sprich ständigen und festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, abgeschafft wird. Hierzu Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Fürstentum Liechtenstein:
Art. 78 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Fürstentum Liechtenstein
Ausschluss der Exekution und des Konkurses
Sind der Ehegatte oder die Nachkommen des Versicherungsnehmers Begünstigte, so unterliegen, vorbehaltlich allfälliger Pfandrechte, weder der Versicherungsanspruch des Begünstigten noch derjenige des Versicherungsnehmers
der Exekution zugunsten der Gläubiger oder dem Konkurs des Versicherungsnehmers oder des Begünstigten. Dem Ehegatten gleichgestellt sind Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in eheähnlicher Gemeinschaft leben.
Art. 76 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Fürstentum Liechtenstein
Direktes Anspruchsrecht des Begünstigten
Die Begünstigung begründet, unter Vorbehalt von späteren Verfügungen des Versicherungsnehmers, für den Begünstigten mit Eintritt des versicherten Ereignisses ein eigenes Recht auf den ihm zugewiesenen Versicherungsanspruch.
Garantieren können wir es aber nicht! Die ständige Rechtsprechung wird es in der Zukunft zeigen. Das mag eine vorsichtige Betrachtungsweise sein, aber etwas zu bewerben, von dem niemand wirklich sicher sagen kann, dass es 100 %ig auf Dauer hält, halten wir für unseriös.
Es gibt genügend andere Gründe für den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung in Liechtenstein, als das Konkursprivileg. Die sehr grosse Flexibilität in der Asset-Auswahl und die damit verbundene bessere Rendite, als auch die nachvollziehbare Kostentransparenz dieser Liechtensteiner Versicherungs- und Vorsorge-Produkte, sind deutlich wichtiger für Ihre Entscheidung.
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Die Liechtensteinischen Lebens- und Renten-Versicherungen können genau auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Dies ist oft dem deutschen Bundesbürger gar nicht bekannt, aber für ihn eigentlich recht wichtig, denn Sie können also nicht nur bestehendende Depots Ihrer Vermögensverwaltung integrieren, sondern auch andere Werte, z. B. Gold- und Silberbarren, Kunstwerke, Schiffsbeteiligungen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilen und Sondervermögen sind grundsätzlich möglich.
Vorteil für deutsche Kunden
Versicherungsnehmer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder Liechtensteins bezahlen keine Stempelabgabe auf die Prämien.
• Veranlagungsprivileg
• Strenges, gesetzlich geregeltes Versicherungsgeheimnis (analog Amtsgeheimnis)
• Keine Rechts- und Amtshilfe für Steuer- und Sozialbehörden
• Konkursprivileg (unter bestimmten Voraussetzungen)
Für alle, denen es wichtig ist:
Eine Liechtensteiner Versicherung unterliegt nicht der Pflicht der Berichterstattung an deutsche Steuer- und Sozialbehörden.
Dies bedeutet aber keine Befreiung von der deutschen Steuerpflicht!
Der deutsche Bundesbürger ist in der Pflicht, seine Vermögen und Erträge den deutschen Ämtern selbst steuerehrlich zu deklarieren!
Haftungsausschluss und Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen weder eine Empfehlung, noch eine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Es handelt sich lediglich um eine reine unverbindliche Information. Auch wenn diese Informationen mit einem hohen Mass an Sorgfalt zusammengestellt wurden, wird eine Gewähr für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen. Zur Besteuerung der Kapitalanlagen und Lebens- und Renten-Versicherungen in Liechtenstein sollte bedacht werden, dass lediglich ausgewählte Einzelaspekte der Besteuerung von Privatpersonen in Deutschland aufgezeigt werden. Ihre persönliche Besteuerungssituation ist individuell komplex und hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Versicherung und der steuerlichen Situation des Versicherungsnehmers und des Begünstigten im Einzelfall ab. Daher kann Ihre Situation von den skizzierten Folgen erheblich abweichen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Garantie dafür übernommen werden kann, dass die deutschen Finanzverwaltungen und/oder die deutschen Gerichte die steuerlichen Vorschriften entsprechend den vorstehenden Ausführungen auslegen. Die Rechtsunsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. Die aktuelleren steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich, möglicherweise sogar auch rückwirkend.
Haftungsausschluss und Hinweis
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Haftungsausschluss (Disclaimer)
Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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