Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer 2009
Das Problem - die Abgeltungssteuer (Zinssteuer) ab 01.01.2009
Finanzminister Peer Steinbrück hat den deutschen Kapitalanlegern ein Jahr mehr Zeit gegönnt. Eigentlich sollte die neue Abgeltungssteuer bereits im Januar 2008 starten und pauschal 30 Prozent betragen. Am 01.01.2009 ist es aber nun soweit: Die neu eingeführte Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden sowie auf Erlöse aus Wertpapierverkäufen beträgt 25 % Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlages und die mögliche Kirchensteuer und tritt in Kraft. Nur wessen persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25% ist, kann sich per Steuererklärung einen Teil der Steuer erstatten lassen. Diese Steuer wird direkt von Ihrer Bank bzw. Kreditinstitut abgeführt. Wie bei jeder Reform gibt es Gewinner und Verlierer. Fakt ist, die Verlierer durch die Abgeltungssteuer werden in der Überzahl sein. In Zeiten Die Staatskassen sind bekanntlich leer und letztlich sollen durch die Abgeltungssteuer Mehreinnahmen für Bund und Länder realisiert werden. Also müssen die Anleger durch die Abgeltungssteuer im Durchschnitt draufzahlen, wie soll es auch sonst sein. Mit der Abgeltungssteuer einher gehen zahlreiche Veränderungen, die Sie langfristig sehr viel Geld kosten, wenn Sie nicht rechtzeitig, richtig und unabhängig zu den Abgeltungssteuer-Änderungen informiert sind. Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften, die eigene Produkte auflegen, in aller Regel keine neutrale Aufklärung zur Abgeltungssteuer leisten, da hauseigene Produkte zur Vermeidung der Abgeltungssteuer favorisiert werden. Dies ist legitim - Sie sollten sich dessen nur bewusst sein.
Das » Manager Magazin schrieb schon am 18.11.2006:
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge hat für Aktien- und Fondssparer dramatische Auswirkungen. Wer 30 Jahre lang monatlich € 100 spart, muss künftig mit rund € 30.000.- € Steuerlast rechnen.
Welche Termine müssen beachtet werden?
14.03.2007:
Alle Zertifikate, die bis zu diesem Termin gekauft wurden, können nach Ablauf der 12 monatigen Spekulationsfrist beliebig veräußert werden, ohne dass eine Abgeltungssteuer auf die Erträge erhoben wird.
30.06.2008:
Alle Zertifikate können noch bis zu diesem Datum gekauft werden, ohne dass bei einer Veräußerung bis maximal zum 30.06.2009 (Ende der Übergangsfrist für Zertifikate) eine Steuer auf die Erträge erhoben wird. Voraussetzung: Einhaltung der 12 monatigen Spekulationsfrist.
31.12.2008:
Zu diesem Termin ist es zum letzten mal möglich jegliche Wertpapiere, außer Zertifikate, als Direktanlage zu erwerben, die steuerlichen Bestandsschutz geniesen und auf deren Kursgewinne folglich bei Veräußerung, nach mindestens 12 monatiger Haltedauer im Depot, keine Abgeltungssteuer erhoben wird.
01.01.2009:
Alle Wertpapierkäufe die ab diesem Datum getätigt werden sind abgeltungssteuerpflichtig. Auf sämtliche Kapitalerträge (Kursgewinne, Zinsen und Dividenden) wird Abgeltungssteuer erhoben.
30.06.2009:
Ende der Übergangsfrist für Zertifikate. Alle Zertifikate, die zu diesem Termin für mindestens 12 Monate im Depot lagerten (spätester Erwerb zum 30.06.2008), können zu diesem Termin letztmalig steuerfrei veräußert werden.
01.07.2009:
Ab diesem Datum: Gleichschaltung aller Wertpapierkäufe inklusive Zertifikate.
Abschaffung der Spekulationsfrist
Die Einführung der Abgeltungssteuer hat noch weitere Überraschungen für den Kapitalanleger bereit. Die Abschaffung der Spekulationsfrist! Bisher hat die Spekulationsfrist 12 Monate betragenden. In Zukunft ist für ab 2009 erworbene Wertpapiere jeder Wertzuwachs steuerpflichtig, realisierte Wertverluste werden mit Gewinnen, aber nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden können. Das bedeutet insbesondere für den langfristig orientierten, für seine Altersvorsorge sparenden Anleger einen massiven Einschnitt seiner Rendite.
Welche Folgen hat die Abschaffung der Spekulationsfrist?
Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die langfristige Kapitalanlagen werden zeigen, dass der Anleger gegenüber der alten Regelung nahezu immer verliert. Ein aktiver Anleger, der seine Altersvorsorge oder seine Kapitalanlagen aktiv managen möchte und deshalb häufig Umschichtungen vornehmen will, wird deutlich mehr verlieren, wenn er nicht auf eine "Optimierung" achtet. Schätzungen gehen für 20-Jahreszeiträume mit Verlusten durch die Abgeltungssteuer bei aktiver Umschichtung von bis zu 50% aus. Die Inflation gibt der Rendite dann den Rest!
Wen betrifft die Abgeltungsteuer überhaupt?
Anleger, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen den Sparerfreibetrag von 750.- € übersteigen.
Anleger, welche heute ihr Vermögen in einem "gesicherten Rechtsraum" anlegen möchten.
Anleger, welche zumindest Teile ihres Vermögens langfristig möglichst steuergünstig anlegen wollen.
Anleger, welche heute schon darüber nachdenken, ihr Vermögen steuerneutral wachsen zu lassen.
Anleger, welche in Zukunft ihr Vermögen geordnet an ihre Erben weiterreichen möchten.
Geld in andere EU-Staaten zu bringen, um es so vor dem Zugriff des deutschen Fiskus zu schützen, macht überhaupt keinen Sinn. Seit 2005 gilt die EU-Zinssteuer und die EU-Staaten tauschen seitdem die Finanz-Daten der Anleger aus. Kurze Übergangsfristen gelten nur für Österreich, Belgien und Luxemburg. Zinsen werden hier seit 2008 mit mindestens 20% und ab 1. Januar 2011 mindestens 35% versteuert, ohne den Behörden der Herkunftsländer der Anleger die Identität dieser mitzuteilen. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen sind an das Land abzuführen, in dem der Sparer steuerpflichtig ist. Die Schweiz wird ähnlich verfahren. Nur das Fürstentum Liechtenstein wird das Bank- und Versicherungsgeheimnis weiterhin waren!
Wichtig: Die EU-Zinssteuer gilt nur für Zinsen, z. B. aus Spareinlagen, festverzinslichen Wertpapieren oder Rentenfonds. Keine Steuer wird erhoben auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Optionen und Finanz-Innovationen. Auch Gewinne aus Fonds mit niedrigen Anteilen an festverzinslichen Wertpapieren (weniger als 40%) werden nicht besteuert. Die Steuer greift nur bei Zahlungen an Privatpersonen. Stiftungen sind nach derzeitigem Stand noch ausgenommen. Die Anleger müssen ihre Gewinne im Heimatland aber trotzdem angeben.
Die Quellensteuer wird direkt von den Banken an die Finanzämter des jeweiligen Landes abgeführt. Im Unterschied zur geplanten Abgeltungssteuer kann die im Ausland erhobene Quellensteuer nicht auf einen möglicherweise niedrigeren persönlichen Steuersätzen reduziert werden.
Im Einzelfall möglich ist eine Verrechnung der ausländischen und deutschen Ertragssteuer, aber nur, wenn ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Dies sollte von einem Steuerberater vorab geprüft werden.
Die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses sorgt dafür, dass Finanzämter alle Daten sichten können. Beim Bundesamt für Finanzen (BAFIN) laufen die Kontostammdaten aller in Deutschland registrierten Konten und Depots zusammen. Dort können praktisch alle deutschen Behörden die sogenannten Kontostammdaten abfragen. Dazu gehören vor allem Finanzämter, Sozial- und Wohnungsämter, Arbeitsagenturen, Familienkassen, BAföG-Ämter, Gerichte und natürlich die Staatsanwaltschaft und Polizei. Der Fall Liechtenstein zeigte darüber hinaus, das sich inzwischen deutsche Behörden nicht mehr zu schade sind, auch illegal erworbene Daten als Hehlerware zu erwerben, um so Kenntnisse über vermeintlich sichere Konten im Ausland zu erlangen.
Was also tun?
Sie sollten Ihr Vermögen rechtzeitig den gegebenen Umständen anpassen. Der Lösungsansatz für die Abgeltungssteuer heisst: Lebensversicherungsmantel oder auch Mantelpolice. Versicherungsmäntel haben den Vorteil, dass während der Ansparzeit keine jährliche Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Dadurch entsteht ein sehr großer Zinseszins-Vorteil über die gesamte Laufzeit. Solche Ummantelungen gibt es von bekannten und angesehenen Versicherungsgesellschaften aus Liechtenstein.
Unsere Empfehlung
Lassen Sie sich durch uns ganz persönlich und individuell beraten. Es sind bestimmt weitere Lösungswege für Ihr Kapital und Ihr Spargeld möglich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen persönliche Termin mit uns.
Haftungsausschluss und Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen weder eine Empfehlung, noch eine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Es handelt sich lediglich um eine reine unverbindliche Information. Auch wenn diese Informationen mit einem hohen Mass an Sorgfalt zusammengestellt wurden, wird eine Gewähr für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen. Zur Besteuerung der Kapitalanlagen und Lebens- und Renten-Versicherungen in Liechtenstein sollte bedacht werden, dass lediglich ausgewählte Einzelaspekte der Besteuerung von Privatpersonen in Deutschland aufgezeigt werden. Ihre persönliche Besteuerungssituation ist individuell komplex und hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Versicherung und der steuerlichen Situation des Versicherungsnehmers und des Begünstigten im Einzelfall ab. Daher kann Ihre Situation von den skizzierten Folgen erheblich abweichen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Garantie dafür übernommen werden kann, dass die deutschen Finanzverwaltungen und/oder die deutschen Gerichte die steuerlichen Vorschriften entsprechend den vorstehenden Ausführungen auslegen. Die Rechtsunsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. Die aktuelleren steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich, möglicherweise sogar auch rückwirkend.
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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